Unsere ÄrztInnen verfügen über die vom Zentralen Arbeitsinspektorat erteilten Ermächtigungen um die
gesetzlichen Untersuchungen nach §§ 49, 50 und 51 ASchG und Strahlenschutzgesetz durchführen zu dürfen. Die
Untersuchungen finden vor Ort im Betrieb oder im Arbeitsmedizinischen Zentrum statt.
Sämtliche arbeitsmedizinische Untersuchungen nach §§ 49, 50, 51 ASchG bei Einwirkung von:
Chem. Arbeitsstoffe
Stäube
Lärmeinwirkung
Hitzeeinwirkung
Krebserregende Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2, 3 und 4
Gasrettungsdienst
Nachtarbeit
Atemschutzträger
Untersuchungen gemäß BS-VO (Sehfähigkeit bei Bildschirmarbeit)