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Arbeitsmedizin - Untersuchungen

Unsere ÄrztInnen verfügen über die vom Zentralen Arbeitsinspektorat erteilten Ermächtigungen um die gesetzlichen Untersuchungen nach §§ 49, 50 und 51 ASchG und Strahlenschutzgesetz durchführen zu dürfen. Die Untersuchungen finden vor Ort im Betrieb oder im Arbeitsmedizinischen Zentrum statt.

  • Sämtliche arbeitsmedizinische Untersuchungen nach §§ 49, 50, 51 ASchG bei Einwirkung von:
    • Chem. Arbeitsstoffe
    • Stäube
    • Lärmeinwirkung
    • Hitzeeinwirkung
    • Krebserregende Arbeitsstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2, 3 und 4
    • Gasrettungsdienst
    • Nachtarbeit
    • Atemschutzträger
    • Untersuchungen gemäß BS-VO (Sehfähigkeit bei Bildschirmarbeit)
    • Gesundheitschecks für Manager
    • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
    • Tropentauglichkeit
    • Untersuchung der ArbeitnehmerInnen:
      • Sehtest
      • Gehörtest
      • Lungenfunktionsprüfung
      • Blut- und Harnuntersuchung
      • EKG und Ergometrie
      • Wirbelsäulenuntersuchung (Medimouse)
      • Muskelfunktionstestung
    • Vorsorgeuntersuchungen nach dem ASVG
    • Feuerwehruntersuchung (Atemschutzträger)
    • Tauch- und Druckluftuntersuchung (tauchärztliche Untersuchung)
    • Untersuchung im Sinne des IFL Standards (Lebensmittelindustrie)
    • Strahlenschutzuntersuchung
    • Haltungs- und Bewegungsanalysen am Arbeitsplatz
    • Untersuchung von Luftfahrtpersonal (fliegerärztliche Untersuchung)

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